Bagatellschäden


Bagatellschäden
Bagatellschäden

Schon gewusst? Bei Bagatellunfällen braucht es für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Wenn der Unfallschaden wenige hundert Euro nicht übersteigt, können die Beteiligten den Unfall auch selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll anfertigen.

Am besten gelingt das mit dem Europäischen Unfallbericht, den Sie auf Anfrage auch bei uns erhalten. Sprechen Sie uns an!

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Um mehr zu dem Thema zu erfahren oder sonstigen Fragen können Sie mit uns jederzeit kontaktieren.
Wir beraten Sie gerne individuell, persönlich und absolut unverbindlich.
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