bAV: Geld vom Chef


bAV: Geld vom Chef

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Klassische Win-Win-Situation: Seit 2019 haben Arbeitnehmer, die einen neuen bAV-Vertrag abschließen, gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente. Dafür spart der Chef wiederum bei den Sozialabgaben.

Unser Tipp: Lassen Sie sich die Chance nicht entgehen, betrieblich fürs Alter vorzusorgen. Bei Fragen melden Sie sich gerne – wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die bAV!

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Artikel vom Montag, 23. November 2020, 11:32 Uhr

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