bAV: Gemeinsam mit dem Chef fürs Alter sparen
15 Prozent auf alles! Die betriebliche Altersversorgung (bAV) lohnt sich vor allem, wenn der Arbeitgeber mithilft. Und der ist durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, bei Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent des Beitrages zu gewähren, solange er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart und im Tarifvertrag nichts Anderweitiges festgehalten wurde.
Ab 2022 gilt dies nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für bereits laufende Verträge. Sie benötigen mehr Infos? Sprechen Sie uns an!
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Artikel vom Donnerstag, 21. Oktober 2021, 20:32 Uhr