Betriebsrente – Geld vom Chef
Zugegeben: Das Wort ‚Betriebsrentenstärkungsgesetz‘ will nur wenigen leicht über die Lippen. Doch was zunächst nach Bürokratie und Polit-Geschwurbel klingt, bedeutet für Arbeitnehmer bares Geld. Denn ab 2019 haben sie erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente – allerdings nur für Neuverträge und nur wenn sie die Betriebsrente per Entgeltumwandlung vom Chef einfordern. Dafür spart Ihr Chef wiederum Sozialabgaben.
Win-Win für alle also? Ja, aber dabei müssen beide Seiten einige Spielregeln beachten. Wir sagen Ihnen, welche. Sprechen Sie uns an!
Um mehr zu dem Thema zu erfahren oder sonstigen Fragen können Sie mit uns jederzeit kontaktieren.
Wir beraten Sie gerne individuell, persönlich und absolut unverbindlich.
Jetzt Kontakt aufnehmen