Entschädigung bei Kinderbetreuung
Inzwischen dürfte auch dem Letzten klar sein: Eine Pandemie ist kein Sprint, sondern Marathon. Mit Einführung der Bundesnotbremse wird deshalb die Zahl der maximal möglichen Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte erneut erhöht. Aber was ist eigentlich mit Privatversicherten?
Unter Umständen steht Ihnen Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu. Die wesentlichen Infos finden Sie hier: www.ifsg-online.de
Um mehr zu dem Thema zu erfahren oder sonstigen Fragen können Sie mit uns jederzeit kontaktieren.
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