Geschäftsfähigkeit von Kindern
Was ist eigentlich, wenn Minderjährige ohne das Wissen ihrer Eltern etwas im Internet bestellen?
Die Kurzfassung: Kinder sind nicht uneingeschränkt geschäftsfähig – und der ‚Kaufvertrag‘ dadurch nichtig. Eltern sind also meistens aus dem Schneider …
Hier gibt’s detailliertere Infos für alle, die es ganz genau wissen möchten: https://bit.ly/vz_onlnkf_knd
Übrigens: Eine Rechtsschutzversicherung kann in unsicheren Fällen durchaus hilfreich sein. Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Bei Fragen beraten wir Sie gerne individuell, persönlich und absolut unverbindlich:
Jetzt Kontakt aufnehmen
Jetzt Kontakt aufnehmen
Artikel vom Montag, 25. Mai 2020, 13:00 Uhr