Geschäftsfähigkeit von Kindern
Was ist eigentlich, wenn Minderjährige ohne das Wissen ihrer Eltern etwas im Internet bestellen?
Die Kurzfassung: Kinder sind nicht uneingeschränkt geschäftsfähig – und der ‚Kaufvertrag‘ dadurch nichtig. Eltern sind also meistens aus dem Schneider …
Hier gibt’s detailliertere Infos für alle, die es ganz genau wissen möchten: https://bit.ly/vz_onlnkf_knd
Übrigens: Eine Rechtsschutzversicherung kann in unsicheren Fällen durchaus hilfreich sein. Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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