Geschäftsfähigkeit von Kindern


Was ist eigentlich, wenn Minderjährige ohne das Wissen ihrer Eltern etwas im Internet bestellen?

Die Kurzfassung: Kinder sind nicht uneingeschränkt geschäftsfähig – und der ‚Kaufvertrag‘ dadurch nichtig. Eltern sind also meistens aus dem Schneider …

Hier gibt’s detailliertere Infos für alle, die es ganz genau wissen möchten: https://bit.ly/vz_onlnkf_knd

Übrigens: Eine Rechtsschutzversicherung kann in unsicheren Fällen durchaus hilfreich sein. Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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Artikel vom Montag, 25. Mai 2020, 13:00 Uhr

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