Kurzarbeit und Progressionsvorbehalt
Die Pandemie macht uns zu Schlaumeiern Oder hätten Sie gewusst, was 7-Tages-Inzidenz oder Spike-Proteine sind? Allen, die sich nun mit ihrer Steuererklärung beschäftigen müssen und im vergangenen Jahr in Kurzarbeit waren, begegnet jetzt ein weiterer Expertenbegriff, mit dem sie angeben können: der Progressionsvorbehalt.
Was es damit auf sich hat und warum er dafür sorgen kann, dass Sie womöglich hunderte Euro Steuern nachzahlen müssen, erklärt das Bundesfinanzministerium hier: https://bit.ly/bmf_kurzarbeit
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Artikel vom Montag, 24. Mai 2021, 14:00 Uhr