Schönheitsreparaturen: Mieter- oder Vermieterpflicht?
Aus alt mach neu! Das denken sich viele Vermieter – aber leider im Imperativ: Denn obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch Schönheitsreparaturen eigentlich als Pflicht des Eigentümers ansieht, wird immer wieder versucht, die Arbeit auf den ausziehenden Mieter abzuwälzen.
Hier können Sie nachlesen, was Vermieter verlangen dürfen und was nicht: http://bit.ly/dv_renovierung
Um mehr zu dem Thema zu erfahren oder sonstigen Fragen können Sie mit uns jederzeit kontaktieren.
Wir beraten Sie gerne individuell, persönlich und absolut unverbindlich.
Jetzt Kontakt aufnehmen