Wer bezahlt eigentlich Schönheitsreparaturen?
Mieter- oder Vermieterpflicht? Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch Schönheitsreparaturen eigentlich als Pflicht des Eigentümers ansieht, wird immer wieder versucht, die Arbeit auf den Mieter abzuwälzen – vor allem beim Auszug kann das immer wieder zu Streitigkeiten führen.
Hier gibt’s Infos vom GDV, was Vermieter verlangen dürfen und was nicht: http://bit.ly/dv_renovierung
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Artikel vom Dienstag, 19. Mai 2020, 13:32 Uhr