Versicherungsschutz in der Ferienwohnung
Ruhige Ferienwohnung, eigener Pool und ein bisschen was zu trinken: Was soll da noch schiefgehen? Leider eine ganze Menge: Wenn Urlauber in der Ferienimmobilie etwas beschädigen, gilt wie überall sonst auch: Wer anderen eine Schaden zufügt, muss dafür finanziell geradestehen – entweder mit dem privaten Vermögen oder der Haftpflichtversicherung.
Doch übernimmt die private Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden oder nicht? Beim GDV gibt’s die wichtigsten Antworten: http://bit.ly/dv_ferienwohnung
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Artikel vom Montag, 22. Juli 2019, 09:32 Uhr