Rückstauschäden absichern
Wasser im Keller ist nicht gleich Wasser im Keller, wenn es um Ihren Versicherungsschutz geht. Denn anders als bei Leitungswasser sind zum Beispiel sogenannte Rückstauschäden, wie sie bei Hochwasser oder Starkregen entstehen können, nicht automatisch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt: http://bit.ly/df_rueckstau
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